"Nach einer gründlichen Prüfung jüngster Tweets vom Konto
@realDonaldTrump" sei dieser Account "permanent gesperrt" worden, teilte
Twitter am 9.1.2021 mit. Mittlerweile blockierte Twitter auch das Konto
@teamtrump und den offiziellen Präsidenten-Account @POTUS.
Ähnlich
handelten zahlreiche andere Social Media Plattformen wie Facebook,
Snapchat oder Instagram. Auch Plattformen wie Reddit, Discord, Twitch
oder Shopify reagierten mit Sperren für Trump-Konten.
Der
Plattformbetreiber Amazon will die Server der Social Media Plattform
Parler sperren, zu der Trump-Fans nun wechseln. Google, Apple und Amazon
sperrten die Parler App.
"Endlich!" - riefen viele.
Genug Haß und Häme.
Irgendwie haben sie Recht.
"Bedenklich!" - sagte die deutsche Bundeskanzlerin und andere Demokraten auf der ganzen Welt.
Und sie haben ganz sicher Recht!
Und auch er hat Recht.
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8. Januar 2021 - hunderte Demonstranten stürmen das Capitol der
Vereinigten Staaten, verschaffen sich Zugang zu Büros und bleiben über 2
Stunden unkontrolliert in dem Gebäude. Das Capitol ist Sitz der US
Representantenhauses und der Legislative der USA.
Die Überwachungskameras können nicht lückenlos den Aufenthalt aller Eindringlinge nachverfolgen.
Gegenstände und Dokumente wurden gestohlen.
Sicher auch Zugangsdaten, Passworte, geheime Informationen.
Es kursieren Bilder, dass ein PC nicht einmal gesperrt war.
Da nicht feststellbar ist, welche Geräte kompromittiert sind, ist aus Security-Sicht davon auszugehen, dass alle Geräte kompromittiert wurden sind.
Die meisten Computer wurden wenige Stunden nach dem Einbruch wieder in Betrieb genommen und arbeiteten noch tagelang.
Es ist also davon auszugehen, dass inzwischen auch weitere externe Verbindungen kompromittiert sind.
Das Capitol muss komplett gesäubert werden.
Der physische Zugangsschutz zu den IT-Systemen ist die Grundvoraussetzung für die IT-Sicherheit eines jeden Systems.
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Die Datenschutzbehörden scheinen im Bußgeld-Wettlauf.
Die 9 Mio Bußgeld gegen 1&1 vor einem Jahr war ähnlich unverhältnismäßig.
Dann sollte man verwarnen, Bußgeld androhen.
Wer kam auf die betriebswirtschaftlich unsinnige Idee, Bußgelder nach Umsatzhöhe zu definieren?
Umsatz ist nicht Gewinn.
Die Datenschutz-Behörde war trotz mehrmaliger Einladung nie vor Ort.
support.notebooksbilliger.de/hc/de/articles/360016974298-Fragen-und-Antworten-zum-Verfahren-der-Landesdatenschutzbeh%C3%B6rde
Bekanntlich klemmt es bei vielen Schulplattformen und auch bei den Lehrern, die diese bedienen sollen.
Nun erweitern die öffentlich rechtlichen Fernsehsender ihr Bildungsangebot.
Der Bildungskanal ARD-alpha sendet unter dem Titel "Schule daheim" ab dem 11.01.2021 werktags zwischen 9 und 12 Uhr Lernformate für alle Schularten und Fächergruppen.
Zudem werde es ab 11.01. auf allen Plattformen des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA) für insgesamt drei Wochen "Sonderprogrammierungen" geben.
Das ZDF hat bereits sein Angebot unter dem Titel "Terra X plus Schule" in der ZDF-Mediathek und auf dem entsprechenden Youtube-Kanal "beträchtlich verstärkt".
Die Mediathek des Bayerischen Rundfunks hat mit "Schule daheim" bereits heute ein breites Online-Angebot.
Auch WDR / SWR sind mit "Planet Schule" bereits gut aufgestellt.
.... mehrJetzt kommt "völlig überraschend" der zweite Lockdown.
Wie kommuniziere ich nun (unvorbereitet) mit meinem Chef oder mit der Oma?
Viele haben keine Videokonferenz-Hardware.
Oder doch?
Dafür geht jedes Smartphone.
Wer es pardout am PC machen will: man kann das Handy auch als
Videokamera (und ggf. Mikrofon/Lautsprecher) per WLAN oder USB-Kabel an
den PC ankoppeln.
Nun brauche ich noch eine geeignete Videokonferenz-Software.
• MS Teams?
Zu schwerfällig, überladen, nicht DSGVO-konform und demnächst wieder kostenpflichtig.
• Jitsi Meet?
Mein Favorit.
• Teamviewer Meeting
Im Teamviewer Client integriert oder als separates Programm.
• Einfachste Lösung: nehmen Sie Ihren Messenger!
Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp, Facebook ..., die meisten Messenger können auch Telefonie und Videotelefonie.
Im EU-Ministerrat ist der Weg frei für die heftig umstrittenen Schlussfolgerungen zu "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung".
Behörden und Geheimdienste kämpfen mal wieder mit aller Kraft für die Pflicht von Hintertüren in allen Verschlüsselungslösungen.
Quelle: heise.de
Das ist so unsinnig wie gesetzwidrig zugleich.
Sichere Verschlüsselung ist eine Forderung der DSGVO und der Wirtschaft.
Ein bisschen verschlüsselt gibt es nicht.
Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung kann per-se keine Hintertür enthalten, denn die Schlüssel liegen nur bei den Kommunikationspartnern.
Die Verschlüsselung müßte also bewußt kaputt konstruiert werden.
Kriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, kein technologisches.
Man kann gesellschaftliche Probleme nicht dadurch lösen, dass man die Privatsphäre aller schwächt.
Eine einseitige Regelung der EU wäre ein Wettbewerbsnachteil der europäischen Wirtschaft und würde Europas Daten den ausländischen Nachrichtendiensten auf dem Silbertablett servieren.
Der schweizer Messenger-Hersteller Threema sagt beispielsweise, er würde auf keinen Fall Hintertüren in seine Software einbauen.
Dies würde auch gegen die Gesetze in der Schweiz verstoßen.
Die europäischen Behörden zeigen ihr wahres Gesicht: gierig, lobbyhörig und technisch unbedarft.
Ein interessantes Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz im September 2020 gefällt.
Der Eigentümer eines Grundstücks hatte mehrere Videokameras zum Schutz seiner Reklametafel aufgestellt (Wert: 200.000 Euro).
Auf dem Grundstück befindet sich ein Einkaufszentrum sowie ein Parkplatz.
Die Kameras sind so installiert, dass sie den Parkplatz, das anliegende Einkaufszentrum und den Einmündungsbereich der anliegenden Straße aufnehmen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die jeweiligen Videoaufzeichnungen aufgrund der Kameraausrichtung als DSGVO-Verletzung angesehen und untersagte in der Folge somit den Betrieb der Kameras in der jeweils bestehenden Ausrichtung. Zudem ordnete er für eine der installierten Kameras, dessen Abbau und die Erbringung einer Nachweispflicht für die Demontage an.
Die Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes ist rechtswidrig und wurde korrekterweise untersagt.
Spannend ist aber die Entscheidung des Gerichtes, dass die Datenschutzbehörde nicht berechtigt sei, den Abbau anzuordnen.
Die Datenverarbeitung kann selbstverständlich untersagt werden.
Ist die Kamera aber abgeschaltet, liegt keine Datenverarbeitung nach DSGVO vor und die Behörde ist nicht zuständig.
Dieses Urteil erlaubt entgegen der bisherigen Rechtsauffassung die Anbringung von Kamera-Attrappen an beliebiger Stelle.
Das VG Mainz verweist Dritte, die sich durch eine Attrappe einem Überwachungsdruck ausgesetzt fühlen, zur Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts, dem Zivilrechtsweg.
Quelle: dr-datenschutz.de
- Support für Windows 10 Build 2004 als Gast, Hypervisor oder Server
- Microsoft Exchange 2019 MetaCacheDatabase (MCDB) configurations support
- ReFS integration als Default Backup Repository
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