Alle Bundesländer haben in den letzten Jahren eine eigene Polizei- Sektion Cyberabwehr aufgebaut.

Für Wirtschaftsunternehmen besitzen diese eine 24 Stunden erreichbare Notrufnummer, die einfach unter polizei.de zu finden ist:

https://www.polizei.de/Polizei/DE/Einrichtungen/ZAC/zac_node.html

Notruftelefon:
Thüringen: +49 361 57431-4545
Sachsen-Anhalt: +49 391 250-2244

Die Cybercrime der Polizei versteht sich als erste Hilfe bei Internetkriminalität.

Der Anruf sollte zeitnah erfolgen, damit das LKA Spuren ermitteln und weitere Schäden vermeiden kann.

Besonders die ersten Stunden nach einem Angriff sollten Sie nicht mit Personalienerfassung bei der Anzeige auf einer örtlichen Polizeidienstelle vergeuden.

Das LKA verfügt über Spezialisten zur Schadensanalyse und Beseitigung, über Netzwerke zu anderen betroffenen Ländern (Entschlüsselungstools) und über Kontakte zu Spezialisten für Datenrettung, Backup uvam.

Die Cybercrime empfiehlt ggf. eine PR-Strategie und das weitere Vorgehen.
Das beinhaltet Strafanzeige, Meldung beim Datenschutzbeauftragten usw.

Posted: 10.03.2020,     Updated: 16.07.2021


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