Die Fakten:

Die Bundesrepublik Deutschland kauft von einem Hehler für 2.5 Mio Euro gestohlene Bankdaten.
Diese CD soll Steuersünder -Daten im Wert von einigen 100 Mio Euro enthalten.

Bis jetzt war es einfach: wer gestohlene Ware weiter verkauft, macht sich der Hehlerei schuldig.
Das war bisher ungesetzlich, Hehlerware wurde ersatzlos eingezogen und der Hehler ggf. mitangeklagt.
Jeder Käufer von Zigarretten an der Straßenecke kannte das Risiko.

Nun wurde unserer Regierung aber richtig gute Hehlerware angeboten, nicht so ein Kleinkram!
Bei 100 Mio Euro gilt auf einmal das bisherige Recht nicht mehr, der Ankauf wurde von der Bundesregierung "auf seine Rechtmäßigkeit überprüft".
Damit greift Deutschland nicht nur die Schweiz direkt an, sondern untergräbt seine eigene Moral und Rechtsprechung auf das Gröbste.
Der Diebstahl von Unternehmensdaten wird damit attraktiv, wenn Regierungen die IT-Experten zum Diebstahl anstiften.
Mit einem Preis von über 1500 Euro pro gestohlenen Datensatz ist Datenklau wesentlich attraktiver als Drogenhandel. Im Gegensatz dazu ist er jedoch de facto gesetzlich geschützt.

Posted: 01.02.2010,     Updated: 18.06.2018


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