"DE-Mail" soll nach dem Willen unserer Bundesregierung unsere "vertrauliche" und verbindliche Kommunikation der Zukunft sein. Es existiert aber keine generelle Ende-Ende-Verschlüsselung.

Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem (lt. Bundesnetzagentur) täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen.

Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG).

Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit nicht mal so geschützt wie gute alte Briefe.
Besonders kritisch sehe ich die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, behördliche Bescheide ohne Empfangsbestätigung als rechtskräftig zugestellt zu werten.
Ich kann nur davor warnen, solch ein Postfach anzulegen.

Posted: 11.10.2011,     Updated: 18.06.2018


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