Die Nutzung ohne Genehmigung einer kommerziellen Nutzung führt zu einer Vertrags- und zu einer Urheberrechtsverletzung, die entsprechende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Betreibers des jeweiligen Messenger-Dienstes nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können Urheberrechtsverletzungen sogar strafrechtlich relevant sein (§ 106 UrhG).
Die kommerzielle Nutzung ist beispielsweise nicht erlaubt bei WhatsApp, Viber oder SIMSme.
Messenger wie Google Hangouts, Skype oder Wire machen die Zulässigkeit einer betrieblichen Nutzung ihres Dienstes davon abhängig, dass der Nutzer die rechtliche Befugnis dazu hat, das Unternehmen als juristische Person an die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen zu binden.
Die Möglichkeit, das Unternehmen in der geforderten Form rechtlich zu binden, hat der "einfache" Mitarbeiter regelmäßig nicht, sodass in diesem Fall eine gewerbliche Nutzung des Dienstes unzulässig wäre und eine Vertrags- bzw. Urheberrechtsverletzung vorläge.
Quelle: informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-recht/betriebliche-nutzung-von-messenger-diensten-teil-i.html
Für diese Übermittlung fehlt es datenschutzrechtlich jedoch an der notwendigen Legitimation (DSGVO Art. 6).
Die Nutzung stellt einen bußgeldbewährten Verstoß gegen die DSGVO dar.
Die Nutzung von WhatsApp oder WhatsApp Business ist datenschutzrechtlich daher nicht oder nur eingeschränkt mit speziellen Maßnahmen möglich, z. Bsp. separates Handy, Userprofil ohne Adressbuch, Adressbuch nur mit WhatsApp-Partnern oder Containerlösung.
Die meisten anderen Messenger auf dem Markt erfüllen diese Anforderung.
In Chats werden oft sensible Firmendaten und Personendaten übermittelt.
Ein Messenger-Dienst muss hier ähnlich wie ein E-Mail-Dienst betrachtet werden.
Eine durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist notwendig zum Schutz der o.g. Daten. Sie ist andererseits auch notwendig, um den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Chat-Verläufe ausgetauscht werden könnten, vor unbefugtem Zugriff gerecht zu werden.
4. Unternehmerische Form-Pflichten
Ein Geschäftsbrief ist jede nach außen gerichtete Mitteilung des Unternehmens, die inhaltlich deren geschäftliche Betätigung betrifft, und muß bestimmte Mindestangaben wie Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht etc. beinhalten.
Alle anderen Messenger können das nicht.
So wie bei E-Mails besteht also auch bei Chat-Nachrichten eine Archivierungspflicht.
Etwas anderes gälte nur, wenn diese Nachrichten sich erst nach einem Austausch formaler Bestellungen und Bestätigungen in den administrativen Systemen der beteiligten Unternehmen niederschlügen, die dann die eigentlich erst verbindlichen und damit aufbewahrungspflichtigen Dokumente wären.
Nutzen Sie diese Ausnahme-Regelung.
Teilweise ist eine manuelle Archivierung mit kostenpflichtigen Fremd-Tools möglich.
Eine lückenlose Archivierung der Chats ist also in jedem Fall im Interesse des Unternehmens.
6. Rechtsurteile
Das Arbeitsgericht Mannheim urteilte: WhatsApps sind gemischte Nutzung und unterliegen deshalb insgesamt dem Beweissicherungsverbot. Der Richter bescheinigt dem vom Arbeitgeber herangezogenen IT-Unternehmen bei der Durchsuchung des Diensthandys eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Datenschutzversöße.
(Quelle: Wirtschaftswoche 32 vom 6.8.2021)
Meiden Sie WhatsApp im geschäftlichen Bereich und begrenzen Sie die Nutzung auf den Privatbereich.
» Die gewerbliche Nutzung ist unrechtmäßig.
» erfüllen die Punkte 1-3,
» scheitern aber an Punkt 4-5.
Mögliche Lösungsansätze sind in diesen Punkten beschrieben.
Der Privatbereich wird durch unterschiedliche Rufnummern vom geschäftlichen Bereich getrennt, läßt sich aber trotzdem auf dem selben Gerät nutzen.
Die Chat-Gegenseite ist über das verbreitete (normale) WhatsApp gut erreichbar.
» Punkt 2 ist nur schwer und praxisfremd lösbar,
» Punkt 5 muß durch entsprechende Regelungen gelöst werden.
Wirklich professionell ist die Lösung bisher nicht.
Die Nutzung am PC geht nur eingeschränkt, die Nutzung am iPhone wird noch nicht unterstützt.
Betrieb auf mehreren Geräten, Nutzerverwaltung, Archivierung fehlen.
Die Kosten sind noch unklar.
Zudem will WhatsApp ab 2019 Werbung schalten.
Sie erfüllen die oben genannten Forderungen und können außerdem zentral administriert werden, hosten innerhalb der EU und können auf mehreren Geräten genutzt werden
Posted: 18.11.2019, Updated: 25.08.2021
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