Computer, Netzwerke, Service
für Firmen

Unser Schwerpunkt liegt im Bereich Vernetzung, Routing, VPN, Netzwerkadministration, Softwareadministration, Virtuelle Umgebungen und Dienstleistungen wie IT-Sicherheitskonzept und externer Datenschutzbeauftragter.

Wir beraten Sie individuell und finden Ihre passende Lösung.
Unsere Kunden sind unsere Partner.

 


Am 22. Juni 2017 verabschiedet der Bundestag ein weitreichendes Überwachungsgesetz.
Um Geräte hacken zu können, müssen staatliche Stellen Schwachstellen schaffen oder ausnutzen oder gar auf dem Schwarzmarkt erwerben.
Das Interesse, Sicherheitslücken öffentlich zu machen oder für deren Beseitigung zu sorgen, wird somit auf staatlicher Seite gegen Null tendieren.



HTTPS stellt eine Transportverschlüsselung der Daten vom Browser des Nutzers zum Webserver dar.

Besonders bei Übertragung von Passwort- oder Pineingaben ist das ein großer Vorteil, aber es schützt auch weitgehend vor Abhören des Datenverkehrs in offenen WLANS oder im Internet.

Google favorisiert HTTPS-Seiten seit Ende 2016 durch ein besseres Ranking der Suchmaschine.

Anfang 2017 macht auch Firefox ernst und warnt recht deutlich bei Passwort-Eingabefeldern ohne HTTPS-Verschlüsselung.

Das ist im Intranet ausgesprochen sinnlos, und im Internet verunsichert es die Anwender.

Seitenbetreiber stellen also zur Zeit gezwungenermaßen massenweise ihre Seiten um.
Und das geht nicht ohne Komplikationen ab.



Das Downgraderecht ist ein Endkundenrecht und wird in den Endkunden-Nutzungsbedingungen geregelt.
Für die Windows 10 Lizenzierung über OEM (vorinstalliert oder Systembuilder) greifen diese Bedingungen.

Zur Durchführung des Downgrades werden ein Datenträger sowie ein passender Aktivierungskey benötigt.
Weder Microsoft noch seine OEMs sind dazu verpflichtet diese zu liefern.
Der Kunde kann vorhandene Datenträger und Keys verwenden oder sein Systemhaus hilft bei der Bereitstellung.

Bis zum 31. Oktober 2016 ist der OEM berechtigt, neue Hardware mit Windows 10 Lizenz und vorinstalliertem Downgrade auf Windows 7 oder Windows 8.1 bereitzustellen. Dieses Recht endet nach diesem Termin.
Zeitgleich gehen Windows 7 und Windows 8.1 als Lizenz, vorinstalliert durch den OEM, End of License.
Mit anderen Worten: Ab dem 1. November 2016 kann ein OEM neue Hardware ausschließlich mit Windows 10 Lizenz und Windows 10 Installation ausliefern.

Das Endkundenrecht zum Downgrade, wie oben beschrieben, bleibt davon unberührt und ist auch nach dem 31. Oktober unverändert möglich.



Mit den Enthüllungen der letzten Jahre hat sich die Sicherheitsbewertung der gesamten IT grundlegend geändert.

Geheimdienste verletzten deutsche Gesetze, um auf jedem Weg an Wirtschafts- und Personendaten zu gelangen.
Deutsche Firmen und Behörden tauschen Daten mit ausländischen Geheimdiensten auch außerhalb der EU.
Internetknoten und Smartphones werden angezapft und alle Daten verdachtslos abgegriffen.
Amerikanische Firmen und selbst deutsche Firmen mit amerikanischen Töchtern unterliegen dem Patriot Act und müssen im Prinzip alle Daten preis geben, selbst wenn diese auf europäischem Territorium liegen.
Weit verbreitete Schaltkreise, die zur Verschlüsselung dienen, erstellen Ihre Ergebnisse nach einem der NSA bekannten Muster.
Diverse Verschlüsselungsverfahren wurden sogar von der NSA „standardisiert“.

Das bedeutet, dass die Datensicherheit mit den herkömmlichen Mitteln nicht mehr in gewohnter Weise und vollem Umfang gewährleistet ist.
Vollständiger Zugriffsschutz ließe sich nur erreichen durch:
- Konsequente Vermeidung von nichteuropäischen Betriebssystemen, Anwendungssoftware und Hardware. Ersatz durch deutsche, europäische oder Open-Source-Lösungen, bei denen die Quelltexte offen liegen.
- Datenverschlüsselung mit Open-Source Lösungen im LAN, beim Backup und bei allen Daten, die das Haus verlassen.
- Trennung der Netzwerke.

Diese Forderungen sind kaum realistisch.