Computer, Netzwerke, Service
für Firmen

Unser Schwerpunkt liegt im Bereich Vernetzung, Routing, VPN, Netzwerkadministration, Softwareadministration, Virtuelle Umgebungen und Dienstleistungen wie IT-Sicherheitskonzept und externer Datenschutzbeauftragter.

Wir beraten Sie individuell und finden Ihre passende Lösung.
Unsere Kunden sind unsere Partner.

 


Immer mehr Menschen kommunizieren im privaten und zunehmend auch im geschäftlichen Umfeld mit Messengern.
Die Kommunikation ist unkompliziert, schnell und ergänzt oder verdrängt häufig klassische Kommunikationswege wie Brief oder E-Mail.
Als Datenschutzbeauftragter wurde ich nach meiner Einschätzung zur Nutzung gefragt.
Dabei stehen die Datenschutz-Bedenken oft gar nicht im Vordergrund.

1. Lizenzrecht
Nicht jeder Messenger ist für die kommerzielle Nutzung frei gegeben.
Die Nutzung ohne Genehmigung einer kommerziellen Nutzung führt zu einer Vertrags- und Urheberrechtsverletzung, die entsprechende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Betreibers nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können Urheberrechtsverletzungen sogar strafrechtlich relevant sein (§ 106 UrhG).

2. Datenschutz
Wenn ein Messenger-Dienst nach Anmeldung auf einem Firmen-Smartphone auf das gesamte Kontaktverzeichnis des Anmelders zugreift, um zu überprüfen, welche Kontakte des Anmelders bereits bei dem entsprechenden Dienst registriert sind, würden regelmäßig auch die Kontaktdaten von Personen, die nicht als Nutzer bei dem jeweiligen Dienst registriert sind, an diesen übermittelt.
Für diese Übermittlung fehlt es jedoch datenschutzrechtlich an der notwendigen Legitimation (DSGVO Art. 6).
Die Nutzung stellt einen bußgeldbewährten Verstoß gegen die DSGVO dar.

3. Datensicherheit
In Chats werden oft sensible Firmendaten und Personendaten übermittelt.
Ein Messenger-Dienst muss hier ähnlich wie ein E-Mail-Dienst betrachtet werden.
Eine durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist notwendig zum Schutz der o.g. Daten. Sie ist andererseits auch notwendig, um den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Chat-Verläufe ausgetauscht werden könnten, vor unbefugtem Zugriff gerecht zu werden.

4. Unternehmerische Form-Pflichten
Wird ein Messenger-Dienst betrieblich genutzt, sind unternehmerische Pflichten auch im Rahmen der Form dieser Kommunikation gegenüber Kunden einzuhalten.
Ein Geschäftsbrief ist jede nach außen gerichtete Mitteilung des Unternehmens, die inhaltlich deren geschäftliche Betätigung betrifft, und muß bestimmte Mindestangaben wie Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht etc. beinhalten.

5. Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO
So wie bei E-Mails besteht auch bei Chat-Nachrichten eine Archivierungspflicht.

Fazit
Die dargestellten Handlungspflichten der Unternehmen machen es notwendig, Nutzungsregelungen zum Umgang mit den Messenger-Diensten aufzustellen, die die jeweiligen Pflichten widerspiegeln.

Nur ausgewählte Business-Lösungen erfüllen alle genannten Anforderungen.
Mehr dazu im Artikel.


Alle Telefon-Carrier stellen zur Zeit ihre Telefonanschlüsse auf "All-IP" um.
Leitungsvermittelte ISDN- und Analoganschlüsse werden zurück gebaut und durch reine paketvermittelte Datenverbindung über Internet ersetzt.

Regionale Vermittlungsstellen werden durch zentrales virtuelles Routing ersetzt. Fehler (und Angriffe!) wirken sich jetzt nicht mehr regional aus, sondern großflächig.

Festnetz-Telefonie im IP-Netz ist nur noch möglich bei funktionierendem Internet.

Im ISDN-Netz wurde die Stromversorgung bis zum Endgerät von der Vermittlungsstelle eingespeist, notfalls mit Notstromversorgung.
Im All-IP-Netz muß der lokale VoIP-Router eine eigene (Not)stromversorgung besitzen. Doch das nutzt nicht viel. Der DSLAM, der den Straßenzug mit Internet versorgt, besitzt keine Notstromversorgung.

Hinzu kommt, dass auch die Notstromversorgung der Mobilfunkmasten in den letzten Jahren zurück gebaut wurde.

UKW-Radio ist Geschichte. Der Nachfolger DAB+ wird in Niedersachsen schon vor seinem Start abgewählt,- die Zukunft sei das Internet. Also stirbt wieder eine wichtige Infrastruktur.

Fernsehen kennt momentan noch 3 Verbreitungswege: Satellit, DVB-T und das Internet. Das Internet legt mächtig zu und wieder setzt alles auf eine einzige Kommunikationsstruktur.

Man kann davon ausgehen, dass bei einem Stromausfall keine Kommunikationsmöglichkeit über Internet mehr besteht.
Damit besteht bald auch keine Kommunikation mehr über Telefon, Radio oder Fernsehen.



EMOTET erwischt die Heise-Gruppe.


E-Mail mit gefährlichem Anhang, Angriff unterschätzt, Arbeitsplätze mit lokalen Admin-Rechten(!) werden infiziert, Domänen-Admin-Konto wird erbeutet...

Heise legt den gesamten Prozess offen, und das ist sehr lehrreich.


Winfuture hat ein Echtzeit-Video zu einer Infizierung mit "Locky" online gestellt. Die Schnelligkeit und Einfachheit der Infektion ist verblüffend.

Virenscanner haben hier fast keine Chance, weil der Virus online nachgeladen wird und der Schadcode beliebig geändert werden kann.

Ransomware ist kein Windows-Problem. Jedes Betriebssystem ist gleichermassen angreifbar.

Der Benutzer hat nach wie vor eine Chance, wenn er denkt und mit Bedacht handelt.
Laufende Anwenderschulung und Sensibilisierung ist wichtiger denn je.

Abwehrmechanismen und Prevention, die jede Firma einhalten sollte

.. (Rechte einschränken, Backup) ..
Dann wird es etwas technischer  ....

Ich bin betroffen, was tun?

• Computer sofort vom Netzwerk trennen!

• Unbedingt Screenshoot ausdrucken. Der dort genannte Schlüssel ist notwendig für eventuell später mögliche Dechiffrierung und im Notfall für Lösegeldzahlung.



Eine Schutzfunktion im Linux-Kernel sollte vor der Hardware-Lücke Spectre-V2 schützen, hat wohl aber mitunter zu starken Einfluss auf die Rechengeschwindigkeit.
Aus diesem Grund hat sich Linux-Chefentwickler Linus Thorvalds dazu entschieden, die Schutzfunktion im nächsten Kernel nicht zu aktivieren.
Es ist immer noch strittig, wie groß das Risiko dieser Lücke in der Praxis ist.
Die Performance-Einbußen seien zu groß und das Risiko zu theoretisch, um eine solche Schutzfunktion für alle Nutzer einzuschalten, so Torvalds.
In Benchmarks einiger Beobachter ist von 40 bis 50 Prozent Leistungsverlust die Rede, wie immer bei Meltdown- und Spectre-Patches kommt dies allerdings sehr stark auf die Art der Arbeit an, mit der die CPU beschäftigt wird.

Microsoft hat die Sicherheitslücke für ausgewählte neuere Prozessoren mit einem optionalen Update in den Windows 64-bit Versionen geschlossen.
Auch hier ist der Schutz also optional und keineswegs durchgehend.


Das niederländische Ministerium für Sicherheit und Rechtbeauftragte Spezialisten mit der Prüfung, ob die eingesetzte Software die Privatsphärenvorgaben im Hinblick auf öffentliche oder gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Die Ergebnisse dieser Data Protection Impact Assessment (DPIA) sind alarmierend.

Microsoft sammelt und speichert personenbezogene Daten über das Verhalten einzelner Mitarbeiter in großem Umfang ohne jegliche öffentliche Dokumentation.
Die konkreten Punkte finden Sie im Artikel.

Microsoft bietet zudem Dienste über das Internet an, die in Office 365 (und auch Office 2016 und 2019) prominent beworben und heraus gestellt werden. Aus technischer Sicht ist es aber unvermeidlich, dass Nutzer Microsoft Daten wie den Header ihrer E-Mail und ihre IP-Adresse zur Verfügung stellen müssen, um die Dienste nutzen zu können. Das alleine sind aber schon persönliche Informationen, die nach DSGVO ohne explizite Zustimmung des Benutzers nicht verarbeitet und gespeichert werden.
Wer also Office 2016 in Firmen einsetzt, verstößt als DSGVO-Verantwortlicher gegen die DSGVO.


S/MIME Verschlüsselung läßt sich zentral im Gateway für ganze Domänen oder lokal im Client für jede einzelne Mailadresse anwenden.

Dieser Artikel klärt die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile.


Die DS-GVO fordert "Datenschutz durch Technikgestaltung".
Es steht an keiner Stelle eine klare Vorschrift zur Verschlüsselung, aber naheliegend ist diese Auslegung schon.
Verschlüsselung sichert die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten.

E-Mail Verschlüsselung ist nichts Neues, hat es aber bisher nicht aus der Freak-Ecke heraus geschafft.Das hat mehrere Gründe. Die gängige Mailsoftware macht es den Nutzern nicht leicht.
Aber versuchen wir es trotzdem.

Dieser Beitrag erklärt Transportverschlüsselung und Inhaltsverschlüsselung.
Die Unterschiede von S/MIME, PGP und Anlagenverschlüsselung werden besprochen.
Die oft vergessenen Probleme der Archivierung und Verfügbarkeit bei Verschlüsselung werden geklärt.


Der 1994 eingeführte IT-Grundschutz ist der wohl meistgenutzte Standard für Informationssicherheit in Deutschland.
Nun wurde er vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) grundlegend überarbeitet.
Die modernisierte Fassung soll vor allem die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen stärker berücksichtigen als zuvor.
Speziell für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Behörden, die sich erstmals mit dem Thema IT-Sicherheit auseinandersetzen, hat das BSI außerdem einen "Leitfaden zur Basis-Absicherung" entworfen, der auf dem Standard 200-2 basiert. Er beschreibt auf 44 Seiten drei grundlegende Schritte zur Umsetzung erster Sicherheitsmaßnahmen.
Die Veröffentlichungen stehen auf der Internetpräsenz des BSI zum kostenlosen Download bereit.
Quelle: Heise Security