In Deutschland ist es ein Dilemma seit vielen Jahren: die Rechteindustrie verhindert erfolgreich offene WLANs.

Vor Jahren gab es sie in Caffe`s, Bar`s, Bahnhöfen und in Gemeinden.
Aber inzwischen traut sich das aufgrund der Störerhaftung (fast) niemand mehr.

In Deutschland galt die Störerhaftung: jeder Betreiber eines WLANs haftet für jede Onlineaktion aus diesem Netz.

Der Betreiber eines WLANs konnte sich praktisch nicht wehren gegen Ansprüche der Musikindustrie, weil er ja nicht wußte was in seinem Netz passiert.

WLAN-Betreiber wie Freifunk koppeln ihre WLANs über VPN in anderen Ländern aus, in denen die Rechtslage klarer ist.
Die Telekom bastelt sich eine proprietäre Lösung mit einem eigenen Client, die nur für zahlende User gilt und diese entsprechend authentifiziert.

Diese Störerhaftung wurde im Juni 2016 abgeschafft.
https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article156360234/Stoererhaftung-abgeschafft.html

Kritiker warnen von Anfang an davor, dass dieses Gesetz halbherzig ist und keine Rechtssicherheit bietet.

2 Monate später war es so weit und er EuGH fällte sein vernichtendes Grundsatz-Urteil zu diesem Thema.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Reaktionen-auf-EuGH-Urteil-zur-Stoererhaftung-Die-Rechtsunsicherheit-bleibt-3324708.html?wt_mc=nl.ho.2016-09-16

Freies WLAN sei ja nicht schlecht, aber bitte mit Passwort und bekannter Identität. Also eben nicht "frei" und für den schnellen Fahrplancheck, die E-Mail-Schau im Caffee, das Wartezimmer oder für das offene Gäste-WLAN zu Hause das AUS. Immerhin: es besteht kein Schadenersatzanspruch mehr gegen den WLAN-Betreiber.
Also ist alles erlaubt, bis man abgemahnt wird?

Witzig oder fast makaber: zeitgleich stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin einen kostenlosen Hotspot mit der Kennung "OpenWLAN BMVI" zur Verfügung. Das Ministerium hat sich einen Telekommunikationsanbieter als Betreiber gesucht. Für den gilt die Störerhaftung nicht. Leider keine Lösung für die Fläche.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/WLAN-Gesetz-Private-sollen-Hotspots-nur-mit-Bekannten-teilen-duerfen-2573695.html

Posted: 16.09.2016,     Updated: 13.05.2017


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