Das LG Würzburg hat im Rahmen eines Beschlusses festgestellt, dass Verstöße gegen die DSGVO von einem Mitbewerber abgemahnt werden können.
Quelle: Heise News

Die vielfach vor Inkrafttreten der DSGVO befürchteten Abmahnungen sind bislang weitgehend ausgeblieben.
Dies lag auch daran, dass es eine gewisse Rechtsunsicherheit gab, ob Datenschutzvergehen tatsächlich auch als Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von Mitbewerbern kostenpflichtig beanstandet werden dürfen.
Das Landgerichts Würzburg hat das im Beschluss vom 13. September 2018 nun erstmals explizit für die DSGVO bejaht.
Damit wächst die Gefahr von Abmahnungen.

Posted: 01.10.2018,     Updated: 05.01.2022


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