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Die Datenschutzbehörden scheinen im Bußgeld-Wettlauf.
Die 9 Mio Bußgeld gegen 1&1 vor einem Jahr war ähnlich unverhältnismäßig.
Dann sollte man verwarnen, Bußgeld androhen.
Wer kam auf die betriebswirtschaftlich unsinnige Idee, Bußgelder nach Umsatzhöhe zu definieren?
Umsatz ist nicht Gewinn.
Die Datenschutz-Behörde war trotz mehrmaliger Einladung nie vor Ort.
support.notebooksbilliger.de/hc/de/articles/360016974298-Fragen-und-Antworten-zum-Verfahren-der-Landesdatenschutzbeh%C3%B6rde
Im EU-Ministerrat ist der Weg frei für die heftig umstrittenen Schlussfolgerungen zu "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung".
Behörden und Geheimdienste kämpfen mal wieder mit aller Kraft für die Pflicht von Hintertüren in allen Verschlüsselungslösungen.
Quelle: heise.de
Das ist so unsinnig wie gesetzwidrig zugleich.
Sichere Verschlüsselung ist eine Forderung der DSGVO und der Wirtschaft.
Ein bisschen verschlüsselt gibt es nicht.
Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung kann per-se keine Hintertür enthalten, denn die Schlüssel liegen nur bei den Kommunikationspartnern.
Die Verschlüsselung müßte also bewußt kaputt konstruiert werden.
Kriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, kein technologisches.
Man kann gesellschaftliche Probleme nicht dadurch lösen, dass man die Privatsphäre aller schwächt.
Eine einseitige Regelung der EU wäre ein Wettbewerbsnachteil der europäischen Wirtschaft und würde Europas Daten den ausländischen Nachrichtendiensten auf dem Silbertablett servieren.
Der schweizer Messenger-Hersteller Threema sagt beispielsweise, er würde auf keinen Fall Hintertüren in seine Software einbauen.
Dies würde auch gegen die Gesetze in der Schweiz verstoßen.
Die europäischen Behörden zeigen ihr wahres Gesicht: gierig, lobbyhörig und technisch unbedarft.
Ein interessantes Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz im September 2020 gefällt.
Der Eigentümer eines Grundstücks hatte mehrere Videokameras zum Schutz seiner Reklametafel aufgestellt (Wert: 200.000 Euro).
Auf dem Grundstück befindet sich ein Einkaufszentrum sowie ein Parkplatz.
Die Kameras sind so installiert, dass sie den Parkplatz, das anliegende Einkaufszentrum und den Einmündungsbereich der anliegenden Straße aufnehmen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die jeweiligen Videoaufzeichnungen aufgrund der Kameraausrichtung als DSGVO-Verletzung angesehen und untersagte in der Folge somit den Betrieb der Kameras in der jeweils bestehenden Ausrichtung. Zudem ordnete er für eine der installierten Kameras, dessen Abbau und die Erbringung einer Nachweispflicht für die Demontage an.
Die Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes ist rechtswidrig und wurde korrekterweise untersagt.
Spannend ist aber die Entscheidung des Gerichtes, dass die Datenschutzbehörde nicht berechtigt sei, den Abbau anzuordnen.
Die Datenverarbeitung kann selbstverständlich untersagt werden.
Ist die Kamera aber abgeschaltet, liegt keine Datenverarbeitung nach DSGVO vor und die Behörde ist nicht zuständig.
Dieses Urteil erlaubt entgegen der bisherigen Rechtsauffassung die Anbringung von Kamera-Attrappen an beliebiger Stelle.
Das VG Mainz verweist Dritte, die sich durch eine Attrappe einem Überwachungsdruck ausgesetzt fühlen, zur Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts, dem Zivilrechtsweg.
Quelle: dr-datenschutz.de
Microsoft sperrt willkürlich und ohne Begründung MS Konten.

Bürgerrechtler jubeln, die Digitalwirtschaft ist geschockt.
Möglich wurde das, weil nicht gepatcht worden war.
Im Bericht steht laut dem verlinkten Artikel, dass der Angriff mit einem einfachen Patch zur Behebung eines Softwarefehlers hätte vermieden werden können.
Der Hack war sehr ausgefeilt und wird staatsnahen Gruppen zugeschrieben.
Beim Hack wurden Personaldaten, die Krankenversicherungsdaten von Mitarbeitern und die Daten von Handelsverträgen kompromittiert. Die Mitarbeiter wurden gebeten, ihre Passwörter zu ändern, aber niemand informierte sie über den Hack.
Das kam durch Zufall ans Tageslicht, weil Journalisten von The New Humanitarian bei einer Recherche auf einen vertraulichen Bericht stießen, der den Hack beschrieb.
Die Immobiliengesellschaft "Deutsche Wohnen" hatte personenbezogene Daten gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist.
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