Am 22. Juni 2017 verabschiedet der Bundestag mit dem »Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens« ein weitreichendes Überwachungsgesetz, dass das Hacken von Smartphones und Messengern einschließt.
Es geht in dem Gesetz keineswegs nur um Terrorismusbekämpfung, sondern auch um Alltagsdelikte bis hin zu Unterstützung bei missbräuchlichen Asylanträgen.
Um Geräte hacken zu können, müssen staatliche Stellen Schwachstellen schaffen oder ausnutzen oder gar auf dem Schwarzmarkt erwerben.
Das Interesse, Sicherheitslücken öffentlich zu machen oder für deren Beseitigung zu sorgen, wird somit auf staatlicher Seite gegen Null tendieren.

Posted: 28.06.2017,     Updated: 18.06.2018


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