Parallel zum Freihandelsabkommen JEFTA haben sich EU und Japan diese Woche auf die gegenseitige Anerkennung eines gleichwertigen Datenschutzniveaus geeinigt.
Das erleichtert zukünftig die Datenübermittlung zwischen beiden Gebieten deutlich.
Die EU-Kommision will den Angemessenheitsbeschluss im Herbst annehmen, wenn die Umsetzung der restlichen Anpassungen erfolgt ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU beruht auf der DS-GVO‚ die verschiedene Instrumente für die Übermittlung von Daten an Drittländer vorsieht, unter anderem Angemessenheitsbeschlüsse.

Quelle: Pressestelle der Europäischen Kommision

Posted: 20.07.2018,     Updated: 05.01.2022


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