Juni 2017
NetzDSG:

Das "Netzwerkdurchdringungsgesetz" (NetzDG) wird verabschiedet, das Haß und Lügen im Internet eindämmen soll.
Alle großen SozialMedia- Plattformen werden bei Androhung hoher Strafen dazu verpflichtet, Verstöße aus einem großen und eher willkürlich wirkenden Strauß von Vorschriften innerhalb von 24 Stunden zu löschen.
Alle Postings müssen also innerhalb weniger Stunden zumindest oberflächlich geprüft werden. Bei unklaren Situationen dürfte "Löschen" immer der einfachere Weg sein.
Damit hat das Justitzministerium (Heiko Maas) ein mächtiges Zensurinstrument geschaffen und bedroht massiv die Meinungsfreiheit.

Nachtrag Februar 2018: Das Gesetz ist seit Januar in Kraft und das Erwartete tritt ein: Die sozialen Netzwerke sperren Postings von Zeitungen und gewählten Politikern in Deutschland und sogar Postings über gelöschte Posts.
Das "Zuwenig-Löschen" (von rechtswiedrigen Inhalten) wird mit hohen Sanktionen bedroht, das "Zuviel-Löschen" (von rechtmäßigen Beiträgen) bleibt sanktionslos. Das NetzDG läuft auf eine Aufforderung zum "Overblocking" hinaus.
Strafrechtliche Verfolgung oder Überprüfung von Verfassern vermeintlich rechtswiedriger Inhalte ist nicht vorgesehen.
Das Gesetz unterstützt Denunziantentum und eine einseitige, privatisierte Rechtsdurchsetzung durch die sozialen Medien.

Mai 2011
Nächste Runde:

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Provider in NRW im August 2010 zu einer DNS-Sperre gegen zwei ausländische Glücksspiel-Angebote aufgefordert. Sowohl die Deutsche Telekom als auch Vodafone hatten rechtliche Schritte gegen die Maßnahme ergriffen und so die Vollstreckung bis heute verhindert. Da die Aufsichtsbehörde die Provider von den illegalen Inhalten offiziell unterrichtet habe, gälten diese nun als "bösgläubige Zugangsanbieter" oder "Störer". Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags oder einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses wies die Bezirksregierung zurück. Auch den Verweis der Auswirkungen auf andere Bundesländer ließ die Bezirksregierung nicht gelten.
Hier sieht man, wie wichtig nach wie vor der Kampf gegen Internet-Zensur ist und wie fadenscheinig die Begründung "Kinderpornografie" war. Statt strafrechtlich gegen die Verursacher vorzugehen, sollen lokale Internetsperren geschaffen werden.

01.01.2010
Die Fakten:

Die Bundesregierung richtet eine Schnittstelle ein, über die Webseiten mittels einer Sperrliste geblockt werden.
Das BKA soll diese Liste führen und alle Provider sind verpflichtet zur Durchsetzung.
Dieses Gesetz wird unter der Begründung des Kampfes gegen Kinderpornografie durchgepeitscht, treibende Kraft ist "Zensursula" von der Leyen.
Kuriosum: Dieses Gesetz ist inkraft! Es wird aber mit einer Durchführungsbestimmung der schwarz-gelben Regierung "vorläufig ausgesetzt".

Der Kampf gegen Kinderpornografie mittels Sperrlisten ist ungefähr so sinnvoll wie die Methode des Vogel-Strauß, den Kopf bei Gefahr in den Sand zu stecken.
Kinderpornografie (und andere Gesetzesversöße) sind an den Wurzeln zu packen, zu beseitigen und zu ahnden. Ein Ausblenden der Seite ist ein falsches Signal, ein gefährliches Wiegen in Sicherheit und Ermuntern zur Untätigkeit. Für Profis ist die Sperre problemlos umgehbar.

Das Problem liegt aber tiefer.
Hier baut sich eine Lobby ein mächtiges Zensurmittel auf.
Der GEZ tropft bereits der Zahn und das Interesse am Sperren von Inhalten mit Lizenzverstößen ist groß.
Der Weg zum Absperren von politischen und wirtschaftlichen Gegnern ist nicht lang.
Meinungsfreiheit adè.
Wohl gemerkt: allein das BKA erstellt kraft seiner Wassersuppe diese Liste!
Ich bin entschieden gegen diese Zensur und sehe unsere Demokratie in den Grundfesten bedroht.

5.4.2011 Nachtrag: Die umstrittenen Sperren für Kinderpornografie im Web sind endgültig vom Tisch. Die Spitzen der schwarz-gelben Koalition in Berlin beschlossen am Dienstag, das so genannte Zugangsererschwerungsgesetz der Vorgängerregierung zu kippen und kinderpornografische Inhalte im Internet künftig ausschließlich zu löschen.
Bravo,- es geht doch!

Posted: 05.03.2018,     Updated: 29.06.2018


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