Bei einer Volksabstimmung im Rahmen der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 haben die Wähler nicht nur die Todesstrafe abgelehnt, sondern mit 90,9 Prozent auch ein Grundrecht auf Datenschutz in der Verfassung des Landes verankert.


Damit übernehmen die Hessen das noch vergleichbar junge, von den Karlsruher Richtern 2008 begründete Computer- beziehungsweise IT-Grundrecht in die Verfassung auf.
Mit dieser Änderung ist Hessen das erste Bundesland überhaupt, das auch ein neues Grundrecht zum datentechnischen Schutz von Computern und anderen informationstechnischen Systemen in den Verfassungskatalog aufnimmt.
Auch im Text des Grundgesetzes steht keine vergleichbare Norm.

Posted: 03.11.2018,     Updated: 05.01.2022


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