Social Media Plattformen setzen den amtierenden Präsidenten der USA ab
"Nach einer gründlichen Prüfung jüngster Tweets vom Konto
@realDonaldTrump" sei dieser Account "permanent gesperrt" worden, teilte
Twitter am 9.1.2021 mit. Mittlerweile blockierte Twitter auch das Konto
@teamtrump und den offiziellen Präsidenten-Account @POTUS.
Ähnlich
handelten zahlreiche andere Social Media Plattformen wie Facebook,
Snapchat oder Instagram. Auch Plattformen wie Reddit, Discord, Twitch
oder Shopify reagierten mit Sperren für Trump-Konten.
Der
Plattformbetreiber Amazon will die Server der Social Media Plattform
Parler sperren, zu der Trump-Fans nun wechseln. Google, Apple und Amazon
sperrten die Parler App.
"Endlich!" - riefen viele.
Genug Haß und Häme.
Irgendwie haben sie Recht.
"Bedenklich!" - sagte die deutsche Bundeskanzlerin und andere Demokraten auf der ganzen Welt.
Und sie haben ganz sicher Recht!
"
Ich wundere mich über die Bedenken." - so meldet sich der Chef des IT-Branchenverbandes Bitcom zu Wort.
Und auch er hat Recht.
Lockdown Unterstützung für Schulen
Bekanntlich klemmt es bei vielen Schulplattformen und auch bei den Lehrern, die diese bedienen sollen.
Nun erweitern die öffentlich rechtlichen Fernsehsender ihr Bildungsangebot.
Der Bildungskanal ARD-alpha sendet unter dem Titel
"Schule daheim" ab dem 11.01.2021 werktags zwischen 9 und 12 Uhr
Lernformate für alle Schularten und Fächergruppen.
Zudem werde es ab 11.01. auf allen Plattformen des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA) für insgesamt drei Wochen "Sonderprogrammierungen" geben.
Das ZDF hat bereits sein Angebot unter dem Titel "Terra X plus Schule" in der ZDF-Mediathek und auf dem entsprechenden Youtube-Kanal "beträchtlich verstärkt".
Die Mediathek des Bayerischen Rundfunks hat mit "Schule daheim" bereits heute ein breites Online-Angebot.
Auch WDR / SWR sind mit "Planet Schule" bereits gut aufgestellt.
Videokonferenz für alle
Jetzt kommt "völlig überraschend" der zweite Lockdown.
Wie kommuniziere ich nun (unvorbereitet) mit meinem Chef oder mit der Oma?
Viele haben keine Videokonferenz-Hardware.
Oder doch?
Dafür geht jedes Smartphone.
Wer es pardout am PC machen will: man kann das Handy auch als
Videokamera (und ggf. Mikrofon/Lautsprecher) per WLAN oder USB-Kabel an
den PC ankoppeln.
Nun brauche ich noch eine geeignete Videokonferenz-Software.
• MS Teams?
Zu schwerfällig, überladen, nicht DSGVO-konform und demnächst wieder kostenpflichtig.
• Jits Meet?
Mein Favorit.
• Teamviewer Meeting
Im Teamviewer Client integriert oder als separates Programm.
• Einfachste Lösung: nehmen Sie Ihren Messenger!
Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp, Facebook ..., die meisten Messenger können auch Telefonie und Videotelefonie.
Windows 10 Build 1507 - 1903: Supportende ist erreicht
Die kurzen Supportzyklen jeder Windows 10 -Build bewirken, dass die Builds 1507- 1903 bereits das Supportende erreicht haben.
11/2020: Microsoft hat offenbar begonnen, Systeme mit Windows 10 Version 1903 Home und Pro zwangsweise zu aktualisieren.
Dabei sind die Meldungen wiedersprüchlich. Teilweise wird auf Windows 10 Version 1909, teilweise wohl auch auf Version Version 2004 aktualisiert.
Privacy Shield gekippt
Das zwischen den USA und der EU geschlossene Datenschutzabkommen “Privacy Shield” wurde am 16.07.2020 vom europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt.
Bürgerrechtler jubeln, die Digitalwirtschaft ist geschockt.
Diese Entscheidung betrifft alle Personendatenübermittlungen und Cloud-Dienste, die in den USA gehostet werden.
Seit 2015 ist das damalige "Safe Harbor" Datenschutzabkommen, unter dem Personendaten in die USA übertragen werden durften, nicht mehr zulässig. Die EU und die USA hatten sich 2016 als Ersatz auf ein neues Datenschutzabkommen “EU-US-Privacy Shield” geeinigt.
Diese neue Regelung hatte allerdings ziemliche ‘Schlagseite’, denn der Schutz vor Zugriffen der US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern war mit dem neuen Abkommen in keiner Weise gegeben.
Die EU hat sich wohl schon seit Wochen auf das Scheitern von Privacy Shield eingestellt.
Schrems kommentiert, dass "Privacy Shield" einfach das alte Ding mit neuem Titel ist. Und die EU-Justizkommissarin habe wohl wieder vor, einen weiteren ähnlichen Deal zu machen.
Firmen werden sich nun wohl auf "Standardvertragsklauseln" berufen oder auf die Einwilligung nach DSGVO Art. 49, Abs a).
Schrems kommentiert zur Nutzung von Standardvertragsklauseln: "Der EuGH sagt, man kann so etwas unterschreiben. Aber wenn es dann Überwachungsgesetze in den USA gibt, die genau das Gegenteil verlangen, dann darf ich diesen unterschriebenen Zettel nicht verwenden."
Der EuGH sagt ganz ausdrücklich, dass in diesen Fällen sogar die Behörden einschreiten und den Datenfluss stoppen müssen, obwohl diese Standardvertragsklauseln unterschrieben worden sind.
Im Moment besteht große Rechtsunsicherheit bei der Datenübertragung von personenbezogenen Daten in die USA.