Computer, Netzwerke, IT-Service für Firmen

Unser Schwerpunkt liegt im Bereich Vernetzung, Routing, VPN, Netzwerkadministration, Softwareadministration, Virtuelle Umgebungen und Dienstleistungen wie IT-Sicherheitskonzept oder Datensicherungskonzept.

Wir beraten Sie individuell und finden Ihre passende Lösung.
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Aktuelle Beiträge

Private E-Mail in Firmen-Accounts

von Uwe Kernchen

Private E-Mails unterliegen dem Fernmeldegeheimnis des Telekommunikations- bzw Telemediengesetz und der Zugriff ist eine Straftat.

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Sysinternals Tools

von Uwe Kernchen

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Windows LTSC / IoT Versionen mit teils kurzem Supportzeitraum

von Uwe Kernchen

  • Windows 11 IoT Enterprise ist keine LTSC-Version, erhält also nur 36 Monate Support

  • Windows 10 LTSC Enterprise 21H2 wird nur noch fünf Jahre Support bekommen

  • Windows 10 IoT Enterprise 21H2 wird eine LTSC-Version mit 10 Jahren Support sein

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Messenger - Dienste in Unternehmen

von Uwe Kernchen

Immer mehr Menschen kommunizieren im privaten und zunehmend auch im geschäftlichen Umfeld mit Messengern.
Die Kommunikation ist unkompliziert, schnell und ergänzt oder verdrängt häufig klassische Kommunikationswege wie Brief oder E-Mail.
Als Datenschutzbeauftragter wurde ich nach meiner Einschätzung zur Nutzung gefragt.
Dabei stehen die Datenschutz-Bedenken oft gar nicht im Vordergrund.
 
1. Lizenzrecht
Nicht jeder Messenger ist für die kommerzielle Nutzung frei gegeben.
Die Nutzung ohne Genehmigung einer kommerziellen Nutzung führt zu einer Vertrags- und Urheberrechtsverletzung, die entsprechende Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche des Betreibers nach sich ziehen kann. Darüber hinaus können Urheberrechtsverletzungen sogar strafrechtlich relevant sein (§ 106 UrhG).

2. Datenschutz
Wenn ein Messenger-Dienst nach Anmeldung auf einem Firmen-Smartphone auf das gesamte Kontaktverzeichnis des Anmelders zugreift, um zu überprüfen, welche Kontakte des Anmelders bereits bei dem entsprechenden Dienst registriert sind, würden regelmäßig auch die Kontaktdaten von Personen, die nicht als Nutzer bei dem jeweiligen Dienst registriert sind, an diesen übermittelt.
Für diese Übermittlung fehlt es jedoch datenschutzrechtlich an der notwendigen Legitimation (DSGVO Art. 6).
Die Nutzung stellt einen bußgeldbewährten Verstoß gegen die DSGVO dar.

 

3. Datensicherheit
In Chats werden oft sensible Firmendaten und Personendaten übermittelt.
Ein Messenger-Dienst muss hier ähnlich wie ein E-Mail-Dienst betrachtet werden.
Eine durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist notwendig zum Schutz der o.g. Daten. Sie ist andererseits auch notwendig, um den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zum Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Chat-Verläufe ausgetauscht werden könnten, vor unbefugtem Zugriff gerecht zu werden.

4. Unternehmerische Form-Pflichten
Wird ein Messenger-Dienst betrieblich genutzt, sind unternehmerische Pflichten auch im Rahmen der Form dieser Kommunikation gegenüber Kunden einzuhalten.
Ein Geschäftsbrief ist jede nach außen gerichtete Mitteilung des Unternehmens, die inhaltlich deren geschäftliche Betätigung betrifft, und muß bestimmte Mindestangaben wie Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, das Registergericht etc. beinhalten.

 

5. Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO
So wie bei E-Mails besteht auch bei Chat-Nachrichten eine Archivierungspflicht.

 

Fazit
Die dargestellten Handlungspflichten der Unternehmen machen es notwendig, Nutzungsregelungen zum Umgang mit den Messenger-Diensten aufzustellen, die die jeweiligen Pflichten widerspiegeln.

 

Nur ausgewählte Business-Lösungen erfüllen alle genannten Anforderungen.

Mehr dazu im Artikel.

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Videokonferenz für alle

von Uwe Kernchen

Jetzt kommt "völlig überraschend" der zweite Lockdown.
Wie kommuniziere ich nun (unvorbereitet) mit meinem Chef oder mit der Oma?

Viele haben keine Videokonferenz-Hardware.
Oder doch?
Dafür geht jedes Smartphone.
Wer es pardout am PC machen will: man kann das Handy auch als Videokamera (und ggf. Mikrofon/Lautsprecher) per WLAN oder USB-Kabel an den PC ankoppeln.

Nun brauche ich noch eine geeignete Videokonferenz-Software.

• MS Teams?
Zu schwerfällig, überladen, nicht DSGVO-konform und demnächst wieder kostenpflichtig.

Jitsi Meet?
Mein Favorit.

Teamviewer Meeting
Im Teamviewer Client integriert oder als separates Programm.

Einfachste Lösung: nehmen Sie Ihren Messenger!
Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp, Facebook ..., die meisten Messenger können auch Telefonie und Videotelefonie.

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LKA Cybercrime

von Uwe Kernchen

Alle Bundesländer haben in den letzten Jahren eine eigene Polizei- Sektion Cyberabwehr aufgebaut.

Für Wirtschaftsunternehmen besitzen diese eine 24 Stunden erreichbare Notrufnummer, die einfach unter polizei.de zu finden ist:


Notruftelefon:
Thüringen: +49 361 57431-4545
Sachsen-Anhalt: +49 391 250-2244

Die Cybercrime der Polizei versteht sich als erste Hilfe bei Internetkriminalität.

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MS Windows 10

von Uwe Kernchen

Installation und Update

Das Update gelingt meist problemlos und Windows 10 läßt sich verlustfrei auch über Windows 7 / 8 installieren. Alle Daten und Einstellungen bleiben auf Wunsch erhalten, die meisten Programme laufen wie gewohnt.

Nutzer von Windows 7 oder Windows 8 konnten im ersten Jahr (dauerhaft!) kostenlos auf Windows 10 umzusteigen.
Dieses Angebot gilt stillschweigend 2021 immer noch.

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Social Media Plattformen setzen den amtierenden Präsidenten der USA ab

von Uwe Kernchen

"Nach einer gründlichen Prüfung jüngster Tweets vom Konto @realDonaldTrump" sei dieser Account "permanent gesperrt" worden, teilte Twitter am 9.1.2021 mit. Mittlerweile blockierte Twitter auch das Konto @teamtrump und den offiziellen Präsidenten-Account @POTUS.
Ähnlich handelten zahlreiche andere Social Media Plattformen wie Facebook, Snapchat oder Instagram. Auch Plattformen wie Reddit, Discord, Twitch oder Shopify reagierten mit Sperren für Trump-Konten.
Der Plattformbetreiber Amazon will die Server der Social Media Plattform Parler sperren, zu der Trump-Fans nun wechseln. Google, Apple und Amazon sperrten die Parler App.

"Endlich!" - riefen viele.
Genug Haß und Häme.
Irgendwie haben sie Recht.

"Bedenklich!" - sagte die deutsche Bundeskanzlerin und andere Demokraten auf der ganzen Welt.
Und sie haben ganz sicher Recht!

"Ich wundere mich über die Bedenken." - so meldet sich der Chef des IT-Branchenverbandes Bitcom zu Wort.
Und auch er hat Recht.

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Privacy Shield gekippt

von Uwe Kernchen

Das zwischen den USA und der EU geschlossene Datenschutzabkommen “Privacy Shield” wurde am 16.07.2020 vom europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt.
Bürgerrechtler jubeln, die Digitalwirtschaft ist geschockt.
Diese Entscheidung betrifft alle Personendatenübermittlungen und Cloud-Dienste, die in den USA gehostet werden.
 
Seit 2015 ist das damalige "Safe Harbor" Datenschutzabkommen, unter dem Personendaten in die USA übertragen werden durften, nicht mehr zulässig. Die EU und die USA hatten sich 2016 als Ersatz auf ein neues Datenschutzabkommen “EU-US-Privacy Shield” geeinigt.
Diese neue Regelung hatte allerdings ziemliche ‘Schlagseite’, denn der Schutz vor Zugriffen der US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern war mit dem neuen Abkommen in keiner Weise gegeben.
 
Die EU hat sich wohl schon seit Wochen auf das Scheitern von Privacy Shield eingestellt.

Schrems kommentiert, dass "Privacy Shield" einfach das alte Ding mit neuem Titel ist. Und die EU-Justizkommissarin habe wohl wieder vor, einen weiteren ähnlichen Deal zu machen.
 
Firmen werden sich nun wohl auf "Standardvertragsklauseln" berufen oder auf die Einwilligung nach DSGVO Art. 49, Abs a).
Schrems kommentiert zur Nutzung von Standardvertragsklauseln: "Der EuGH sagt, man kann so etwas unterschreiben. Aber wenn es dann Überwachungsgesetze in den USA gibt, die genau das Gegenteil verlangen, dann darf ich diesen unterschriebenen Zettel nicht verwenden."
 
Der EuGH sagt ganz ausdrücklich, dass in diesen Fällen sogar die Behörden einschreiten und den Datenfluss stoppen müssen, obwohl diese Standardvertragsklauseln unterschrieben worden sind.
Im Moment besteht große Rechtsunsicherheit bei der Datenübertragung von personenbezogenen Daten in die USA.

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Sturm auf das Capitol als IT Security Albtraum

von Uwe Kernchen

8. Januar 2021 - hunderte Demonstranten stürmen das Capitol der Vereinigten Staaten, verschaffen sich Zugang zu Büros und bleiben über 2 Stunden unkontrolliert in dem Gebäude. Das Capitol ist Sitz der US Representantenhauses und der Legislative der USA.
Die Überwachungskameras können nicht lückenlos den Aufenthalt aller Eindringlinge nachverfolgen.

Gegenstände und Dokumente wurden gestohlen.
Sicher auch Zugangsdaten, Passworte, geheime Informationen.
Es kursieren Bilder, dass ein PC nicht einmal gesperrt war.

Da nicht feststellbar ist, welche Geräte kompromittiert sind, ist aus Security-Sicht davon auszugehen, dass alle Geräte kompromittiert wurden sind.

Die meisten Computer wurden wenige Stunden nach dem Einbruch wieder in Betrieb genommen und arbeiteten noch tagelang.
Es ist also davon auszugehen, dass inzwischen auch weitere externe Verbindungen kompromittiert sind.

Das Capitol muss komplett gesäubert werden.

Der physische Zugangsschutz zu den IT-Systemen ist die Grundvoraussetzung für die IT-Sicherheit eines jeden Systems.

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