Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat das zweithöchste Bußgeld seit Inkrafttreten der DSGVO verhängt.
Die Immobiliengesellschaft "Deutsche Wohnen" hatte personenbezogene Daten gespeichert, ohne zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist.

Dieser Entscheid ist aus mehreren Gründen bedeutsam.

1. Wie erwartet steigen die DSGVO-Bußgelder in Deutschland.
Die tatsächliche Höhe von 14.5 Mio Euro für eine Wohnungsgenossenschaft überrascht aber doch.

2. Löschfristen werden ein Thema.
Konnte man das Thema am Anfang noch aussitzen, so sollte nun jede Software auf DSGVO-Konformität geprüft werden.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Ausübung von Betroffenenrechten muß die Löschung oder Einschränkung von Personendaten umsetzbar sein.

3. Überprüfen Sie Ihre Datenverarbeitung auf eine Rechtsgrundlage nach DSGVO Art. 6.
Im Verfahrensverzeichnis sollte diese besonders bei Interessenabwägung (Art.6 Abs1 f) dokumentiert sein.


Posted: 06.11.2019,     Updated: 21.07.2021


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